ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

1. Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Mietbedingungen (AMB) sind Bestandteil aller Mietverträge für die von uns vermieteten Gegenstände, insbesondere Schokokusswurfmaschinen. Unsere Mietverträge tragen auf der Vorderseite einen ausdrücklichen Hinweis auf die Geltung der AMB. Für Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung ist die Geltung der AMB im Voraus auch für sämtliche zukünftigen Verträge vereinbart, ohne dass es bei späteren Vertragsabschlüssen ausdrücklicher Hinweise bedarf. Dies gilt insbesondere bei Auslieferungen aufgrund von schriftlichen oder mündlichen Bestellungen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor unseren AMB, bedürfen jedoch zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns vor unser Angebot zu widerrufen, wenn der Vertrag nicht innerhalb von zwei Wochen zustande kommt.

3. Preise
Unsere Preise ersehen Sie stets aus unseren Preislisten und Angeboten. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Minderung
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung, oder Minderung – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden- nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, oder unstreitig sind.

5. Gewährleistung
Unsere Mietgeräte werden vor Übergabe an den Mieter eingehend geprüft und im funktionsbereiten Zustand übergeben. Treten beim Gebrauch der Mietgegenstände Fehler oder Mängel auf, sind derartige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Das gleiche gilt für Beschädigungen, die am Mietgegenstand nach Übergabe verursacht werden. Reparaturen und Mängelbeseitigungen erfolgen ausschließlich durch uns. Die Beseitigung von Mängeln und/oder Schäden durch den Mieter oder andere Personen ist unzulässig. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die aus der Durchführung von Reparaturarbeiten und Mängelbeseitigungsarbeiten durch nicht autorisierte Personen eintreten.

Wird durch einen Mangel der Mietsache, der nicht vom Mieter zu vertreten ist, die Funktionsfähigkeit des Mietgerätes beeinträchtigt, hat der Mieter Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung, falls wir die Funktionsfähigkeit des Gerätes nicht kurzfristig wieder herstellen können.

6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgerät, die nach Übergabe des Gerätes an ihn durch unsachgemäße Behandlung eintreten, und zwar unabhängig von einem etwaigen Verschulden.

Bei der Anmietung unserer Schokokusswurfmaschine sind die folgenden Regeln und Anweisungen unbedingt zu befolgen:

Auf die Zielscheibe darf ausschließlich mit den mitgelieferten Tennisbällen oder Sandsäckchen geworfen werden
Bei jedem Wurf ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zur Maschine einzuhalten. Dieser Abstand darf lediglich bei kleineren Kindern, deren Wurf noch nicht kräftig genug ist, verringert werden.
Bei Kindern unter 3 Jahren muss ein Erwachsener in der Nähe des Kindes stehen.
Beim Einsatz der Maschine muss immer eine volljährige Aufsichtsperson zugegen sein.
Der zu spannende Holzhaken darf ausschließlich von Volljährigen, die die Aufsicht über die Schokokusswurfmaschine haben, gespannt werden.
Sobald der Holzhaken gespannt ist, darf kein Kind in die Nähe des Hakens oder der Schokokusswurfmaschine kommen, da die Auslösung durch die Berührung der Zielscheibe, schnell und mit großer Kraftauswirkung vollzogen wird. Auf die Verletzungsgefahr bei unsachgemäßer Handhabung wird ausdrücklich hingewiesen.
Auf die Schokokusswurfmaschine dürfen ausschließlich folgende Wurfgegenstände gelegt werden:

Schokokuss (klein oder groß)
Bonbons
Weingummitütchen
Schokoriegel

Andere Gegenstände, insbesondere Steine, dürfen nicht als Wurfgeschoss verwendet werden
Schokokusswurfmaschinen sind feuchtigkeitsempfindlich und dürfen deshalb nicht im Regen stehen
Sämtliche Schäden, die durch die Nichtbefolgung der vorstehenden Regeln verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.

7. Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand ist bei Beendigung der Mietzeit in sauberem Zustand zurückzugeben.

8. Haftungsausschluss
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berühren. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche sind weiter ausgeschlossen, sofern von den Bedienungsvorschriften abgewichen wird, insbesondere bei Verletzung der unter Ziffer 6 wiedergegebenen Bedienungsregeln.

9. Untervermietung
Eine Untervermietung der von uns gemieteten Geräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Unsere Zustimmung kann generell oder für den Einzelfall erteilt werden. Für jede zulässige Untervermietung ist die gesondert zu vereinbarende Zusatzmiete zu zahlen. Erfolgt eine Untervermietung ohne unsere Zustimmung, ist für jeden Fall der Untervermietung die vom Mieter mit uns vereinbarte Miete zusätzlich zu zahlen.
Der Mieter hat bei einer Untervermietung unsere AMB´s als Vertragsbestandteil mit dem Untermieter zu vereinbaren. Der Mieter haftet uns gegenüber für die ordnungsgemäße und sachgerechte Behandlung und Verwendung des Mietgegenstandes durch den Untermieter. Ansprüche des Untermieters uns gegenüber sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.

10. Zahlung
Sämtliche Rechnungen sind sofort fällig. Leistet der Mieter innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungslegung keine Zahlung, so befindet er sich nach Ablauf der Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr die Höhe des Satzes, den uns unsere Bank für Kontokorentkredite berechnet, mindestens jedoch 8%-Punkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

Sollten aus einer Geschäftsbeziehung mit einem Mieter mehrere Rechnungen fällig sein, kommt der Mieter mit sämtlichen fälligen Rechnungen – unabhängig von der im vorstehenden Absatz genannten Frist – in Verzug, sobald der Verzug mit einer der Zahlungen eingetreten ist. Das gilt auch für den Fall, dass bezüglich anderer Rechnungen im konkreten Einzelfall längere Zahlungsfristen vereinbart worden sind.

11. Verspätete Rückgabe
Gibt der Mieter das gemietete Gerät am Tag der Beendigung der Mietzeit nicht zurück, so ist für jeden weiteren angefangenen Tag die Tagesmiete zu zahlen, die für die ursprünglich vereinbarte Mietzeit vereinbart war.

12. Folgen des Zahlungsverzuges
Bei Zahlungsverzug des Mieters sind wir berechtigt, das Mietverhältnis ohne Nachfristsetzung fristlos aufzukündigen.

13. Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Burgdorf.

14. Datenspeicherung
Wir weisen darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Daten durch uns an Dritte ist unzulässig.